Vor 3 Jahren –
Wenn man seine Kinder testamentarisch enterbt, bleiben gesetzliche Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsansprüche. Es werden dann Gestaltungsmöglichkeiten gesucht, um diese zu minimieren.
Ein Instrument ist die Schenkung zu Lebzeiten an andere Personen als die Abkömmlinge, die man testamen[...]