Ab 2013 gibt es nur noch eine "elektronische Lohnsteuerkarte"
Die zuletzt für 2010 ausgestellten Papp-Lohnsteuerkarten galten grundsätzlich auch für die Jahre 2011 und 2012.
Ab 2013 wird jetzt auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Die auf den alten Lohnsteuerkarten eingetragenen "Steuerabzugsmerkmale" (= Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und Zahl der Kinder) müssen die Arbeitgeber nun für jeden Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung elektronisch abrufen. Und zwar monatlich, weil sich bei den Steuerabzugsmerkmalen ja auch mal etwas ändern kann. So wird z.B. die Geburt eines Kindes automatisch von der Meldebehörde an die Finanzverwaltung übertragen, so dass der Arbeitgeber nach Abruf auch davon erfährt.
Eigentlich sollte das neue Verfahren schon in 2012 eingeführt werden. Damals waren bei den Behörden aber noch sehr viele Daten falsch erfasst. Die Finanzverwaltung hat jetzt nachgebessert; sie ist zuversichtlich, dass ab 2013 alles richtig läuft. Trotzdem empfiehlt die VLH, dass jeder Arbeitnehmer seine Verdienstabrechnungen - vor allem für Januar 2013 - hinsichtlich Steuerklasse / Steuerklassenkombination, Kinderzahl und ggf. Kirchenzugehörigkeit genau prüfen sollte. Bei fehlerhaften Abzugsmerkmalen kann nur das Finanzamt eine Korrektur vornehmen. Einen Wechsel der Steuerklasse (z.B. von StKl. 1 auf StKl. 2) oder der Steuerklassenkombination bei Ehegatten (z.B. von 4/4 auf 3/5) kann auch nur von dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt veranlasst werden.
Das Finanzamt ist - wie bisher - auch für die Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen der richtige
Ansprechpartner. Solche Freibeträge müssen ab 2013 nun wieder jährlich beantragt werden. Das gilt
insbesondere auch für die Eintragung von Pauschbeträgen für Behinderte. Diese werden jetzt nicht mehr automatisch eingetragen.
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