Am 30. März 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen öffentlich bekannt gemacht, dass u. a. die Finanzverwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke festzustellen haben. Diese Werte finden dann für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 Anwendung.
Seit 1. Juli 2022 müssen Immobilieneigentümer für jedes ihrer Grundstücke - egal, ob selbstgenutzt oder vermietet - eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben. Die Berliner Finanzämter hatten keine Einzelaufforderungen an die Grundstückseigentümer versendet. Die Erklärung ist dem zuständigen Finanzamt, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück liegt, bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch zu übermitteln. Die elektronischen Formulare für die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ werden seit 1. Juli 2022 z. B. im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt.
Wenn Sie die elektronische Grundsteuererklärung nicht selber erstellen und übermitteln wollen, helfe ich Ihnen als Steuerberaterin. Sie können nach Absprache Ihre Unterlagen ganz klassisch in Papier oder als PDF einreichen. Ich kümmere mich dann um alles weitere einschließlich der wichtigen Prüfung des Steuerbescheids.
Der Abgabezeitraum von nur vier Monaten wurde bisher (Stand 25.09.2022) nicht verlängert, so dass man bei verspäteter Abgabe mit Zwangsgeldern und Verspätungszuschläge rechnen muss. Für die Erstellung der Erklärung müssen Sie mit einem Steuerberatungshonorar von etwa 500 € brutto rechnen. Die genaue Höhe ist abhängig von dem Wert bzw. der Art ihres Grundstücks.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden - ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!