Rechtsanwalt und Notar Norbert W. Kirsch, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker
Die Kanzlei bietet im Familien- und Erbrecht Beratung auch für internationale Fälle unter Anwendung von europäischem Gemeinschaftsrecht (z.B. Güterrechtsverordnung, Europäische Erbrechtsverordnung) an.
Die Kanzlei unterhält zahlreiche Kontakte zum Ausland um Ihnen eine effektive Beratung ermöglichen zu können. Aufgrund der Konzentrierung auf die Gebiete des Erbrechtes und des Familienrechtes (jeweils mit Immobilienrecht, Zwangsversteigerungen bei Erb- oder Ehestreiten, internationalen Rechtsbezügen) können die Mitarbeiter/innen der Anwalts- und Notariatskanzlei mit RA Kirsch ist seit 2005 Fachanwalt für Erbrecht, der auch im Jahr 2005 erstmalig eingeführt wurde. Der Fachanwalt für Familienrecht besteht seit 1998.
In der Funktion als Notar werden von ihm alle vorkommenden Amtsgeschäfte erledigt (z.B: Immobilienkaufverträge jeder Art, Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen, Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, GmbH Gründungen etc.).
Rechtsanwältin Marita Rindler ist vorwiegend im Erbrecht und Familienrecht tätig, hat jahrelang Erfahrung als Syndikusanwältin gesammelt und verstärkt die Kanzlei seit Oktober 2021.