Verkehrsunfall - und danach?
Kommen Sie zu Ihrem Recht und machen Sie keine Fehler: Fragen Sie Ihren Anwalt. Er kennt sich im Verkehrsrecht aus und weiß, welche Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung und Nutzungsausfall) durchgesetzt werden können. Ihr Anwalt kennt die Tricks der Versicherungen, er sagt Ihnen wann Sie einen Gutachter beauftragen dürfen, wann Sie ihren Wagen in die Werkstatt geben können und vieles mehr. Ein Anwalt ist günstiger als man denkt. Bevor ein Anwalt tätig wird, erklärt er Ihnen die voraussichtlichen Kosten. Meist sind die Anwaltskosten ein Teil des Unfallschadens, den der Gegner bzw. dessen Versicherung ganz oder zum Teil trägt. Ihr Anwalt kann Ihnen auch sagen, ob Ihre Rechtschutzversicherung eintreten muss oder ob Sie Ansprüche auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe haben.
Zu diesem Thema berate ich Sie gern ausführlicher:
Rechtsanwalt Thomas Dubrau
Interessenschwerpunkte:
- Vertragsrecht
- Verkehrsrecht
- Jugendstrafrecht
Regattastraße 122
12527 Berlin-Grünau
Telefon: 030 - 61504770
Fax: 030 - 61504771