Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Unterhaltsrecht ergeben sich grundlegende Veränderungen. Beachtenswert ist die geänderte Rangfolge im Mangelfall. Die neue Rangfolge ist konsequent auf das Kindeswohl ausgerichtet und hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Große Bedeutung hat die gesetzliche Definition eines einheitlichen Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder. Im Weiteren wurden die Regelungen zum Betreuungsunterhalt für eheliche und nicht eheliche Kinder vereinheitlicht. Besondere Bedeutung hat die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung, es besteht keine unbegrenzte Lebensstandardgarantie. Rechtlich kompliziert ist die Abänderung von bestehenden nachehelichen Unterhaltstiteln. Hierzu bedarf es einer sachgerechten Rechtsberatung.