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News-Urteil: Vorfahrt beim Rückwärtsfahren?

Wer beim Rückwärtsfahren einen Verkehrsunfall verursacht, haftet auch dann in voller Höhe, wenn er sich auf eine Vorfahrtsstraße befindet...

... Der Rückwärtsfahrende kann sich nicht auf sein Vorfahrtsrecht berufen.

LG Braunschweig, Beschl.v.24.01.2009- 9 S 13/08

Anm.: In der Literatur wird darauf hingewiesen, dass für den Rückwärtsfahrer kein Vorfahrtsrecht besteht, weil § 9 Abs.5 StVO dem entgegensteht. Das ändert jedoch nichts an dem Ergebnis, dass der Rückwärtsfahrende grundsätzlich zu 100% haftet.

Für ein individuelles Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Impressum: /news/impressum/37993.htm

Diese News wurde Vor 2 Monaten aktualisiert.