Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
auf Grund der aktuellen Entwicklungen und des Senatsbeschlusses zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung haben wir uns zu Ihrer und unserer Sicherheit entschieden, die 3G-Regelung ab sofort auch in unserer Praxis gelten zu lassen.
Dies bedeutet:
1. Sie haben einen vollständigen Impfschutz.
2. Sie haben einen Genesenen-Nachweis, der nicht älter als 6 Monate ist.
3. Sie haben einen gültigen Nachweis über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.
Ohne eine dieser Optionen ist es uns leider nicht möglich Sie zu behandeln.
Personen unter 18 Jahren müssen nur ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Kinder bis 6 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.