Der Bau des Ostseetunnels nach Dänemark kann beginnen. Die Eigentümer der davon betroffenen Grundstücke müssen diese bereits vor dem Ende des Enteignungsverfahrens übertragen, entschied das Schleswig-Holsteinisches OVG.
Das Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke im Bereich des Fährhafens von Puttgarden vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen werden dürfen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit (Beschl. v. 24.09.2021, Az. 4 MB 32/21).
Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) hatte am 3. November 2020 alle Klagen gegen das Projekt abgewiesen und damit grünes Licht für das Infrastrukturprojekt gegeben. Dagegen haben die Gegner des milliardenschweren Ostseetunnels im Juli Verfassungsbeschwerde eingereicht.