Mit einem auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen beschlossenen Gesetzentwurf fordert der Bundesrat höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge: Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß § 315 Strafgesetzbuch (StGB) beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden. Die Tat wäre damit automatisch als Verbrechen einzustufen. Die gleiche Qualifizierung soll für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB gelten.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll Wertungswidersprüche beseitigen, die durch frühere Änderungen des Strafgesetzbuchs entstanden sind, als man zum Beispiel die Strafbarkeit für verbotene Kraftfahrzeugrennen verschärft hat. Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass nach geltendem Recht eine fahrlässige Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen härter bestraft wird als eine fahrlässige Todesverursachung. Auch diese Ungereimtheit möchten die Länder beseitigen lassen.
Der Beschluss vom Freitag entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat bereits im Juli 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hatte die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der sogenannten Diskontinuität. Zunächst hat nun die Bundesregierung Gelegenheit, zu dem erneuten Vorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Mietwucher soll härter sanktioniert werden
Außerdem forderte die Länderkammer am Freitag auf Initiative von fünf Ländern, härter gegen Mietwucher vorzugehen und einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat schlägt vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter:innen nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter oder die Vermieterin diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere laufe, heißt es in der Entwurfsbegründung.
2019 hatte der Bundesrat einen inhaltsgleichen Entwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht - er war dort jedoch nicht abschließend beraten worden. Mit Ende der 19. Legislaturperiode unterfiel er daher ebenfalls der Diskontinuität. Nun soll sich der 20. Deutsche Bundestag damit befassen.
Ausweiskontrollen beim Boarding
Schließlich setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass Fluggesellschaften die Identität ihrer Passagiere beim Boarding kontrollieren und mit den Buchungsdaten der Tickets abgleichen müssen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auf Initiative von Niedersachsen beschloss die Länderkammer daher am Freitag, eine entsprechende Ergänzung im Luftsicherheitsgesetz beim Bundestag einzubringen.
Der Bundesrat warnt vor Gefahren für die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibe, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht: Gebe jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibe die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität werde erschwert, heißt es in der Entwurfsbegründung.
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen. Mit dem aktuellen Beschluss bekräftigt der Bundesrat eine frühere Forderung: Schon am 21. September 2018 hatte er - ebenfalls auf Initiative von Niedersachsen - einen gleichlautenden Entwurf (BR-Drs.321/18) beim Bundestag eingebracht. Dieser hat ihn vor Ablauf der 19. Legislaturperiode nicht abschließend beraten, so dass auch er der Diskontinuität unterfiel.