Einkaufen bei Amazon ist komfortabel, spart Zeit und meist auch noch Geld. Unternehmer müssen dabei aber ein paar Details beachten – sonst kann der Kauf schnell zur Vorsteuerfalle werden.
Wenn Sie über Amazon Artikel für ihr Unternehmen erwerben, sollten Sie die Bestellung immer über ein separates Unternehmerkonto durchführen. Für den Kauf von privaten Artikel nutzten Sie weiterhin ihren privaten Account.
Nur wenn Sie als Unternehmer bei Amazon gelistet sind, weiß Amazon, ob Ihnen Vorsteuer in Rechnung gestellt werden darf – die Sie sich dann ggf. über die Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurückholen.
Ansonsten geht Amazon standardmäßig davon aus, dass Sie ein privater Käufer sind und stellt Ihnen immer Vorsteuer in Rechnung. Aber Vorsicht: diese ist nicht immer ansetzbar!
Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet hier nämlich gewaltig, ob ein Verkauf an eine private Person oder an einen Unternehmer stattfindet.
Wenn Sie als Privatperson bestellen und die in der Rechnung enthaltenen 19% Vorsteuer ansetzen wollen, müssen Sie diese im Prüfungsfall unter bestimmten Umständen zurückzahlen.
Bei Bestellungen über Amazon kann es sich mitunter um eine innergemeinschaftliche Lieferung an einen Unternehmer handeln, wenn die Lieferung aus einem Lager ausserhalb Deutschlands kommt. In diesem Fall sind Sie nicht berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen und müssten diese dann zurück zahlen.
Wir empfehlen darum: Richten Sie sich ein Unternehmerkonto bei Amazon ein, und Sie sind auf der sicheren Seite.
So richten Sie ein Unternehmer-Konto bei Amazon ein.
Eröffnen Sie ein neues Konto bei Amazon Business.
Geben Sie unter dem Konto-Menü „Einstellungen“ die USt-ID-Nummer an.
Ihre USt-ID wird nun von Amazon geprüft und freigeschaltet. Das kann bis zu drei Tage dauern.
Fertig! Bei allen Lieferungen, die über dieses Konto abgewickelt werden, werden Sie nun als umsatzsteuerlicher Unternehmer behandelt.