Nachdem der BGH kürzlich einen zusätzlichen Dieselgatesenat eingerichtet hat, da die Klagewelle weiter rollt, werden weitere spannende Entscheidungen erwartet.
Für die Automobilhersteller ist dieses Thema noch lange nicht zu Ende.
Meine Kanzlei betreut seit langem Kläger in Dieselgateverfahren, die ihre Ansprüche professionell von einer Fachanwältin für Verkehrsrecht vor Ort betreut wissen wollen.
Denn, Verbraucher und Unternehmer können bei dem Landgericht klagen, in dessen Bezirk sie wohnen oder ihr Gewerbe betreiben sowie das Fahrzeug erworben haben. Kein Kläger muss daher vor dem Gericht klagen, in dessen Bezirk zB VW oder Daimler seinen Geschäftssitz hat. Also ein Vorteil für den Autokäufer, er wird von einer Fachanwältin für Verkehrsrecht in seinem Gerichtsbezirkt betreut, beraten und vertreten.
Daher macht es grundsätzlich keinen Sinn, seine Klage einer Kanzlei in einem anderen Bundesland anzuvertrauen.
Dieselgate fällt daher in die Kompetenz einer Fachanwältin für Verkehrsrecht. Daher rufen Sie mich an, ich prüfe Ihren Anspruch und berate Sie über das weitere Vorgehen.