Die Tätigkeitsgebiete der Kanzlei umfassen das Forderungsmanagement, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Insolvenzrecht, private Baurecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, Straßenverkehrsrecht sowie Grundstücks-, Erb- und Familienrecht.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dieter Schulze-Rothe als Notar tätig und erfüllt dabei die auftretenden Aufgaben als Träger des öffentlichen Amtes im Rahmen des Beurkundungsgesetzes, d.h. die Beurkundung von notariellen Verträgen oder einseitigen Erklärungen im Grundstücks-, Handels-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht.